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Ratgeber Thurgau: eUmzug, Fristen und Umzug-Checkliste

Welche Stelle ist wofür zuständig, und bis wann? Dieser Ratgeber sortiert die Aufgaben rund um einen Umzug im Thurgau nach der Zeitachse – von der Kündigung über die Parkfläche bis zur Anmeldung in der neuen Gemeinde.

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Überblick

Umzug im Thurgau: die wichtigsten Fristen auf einen Blick

Ein Wohnungswechsel besteht aus Dutzenden kleinen Aufgaben, die an unterschiedliche Stellen gehen: Vermieterschaft, Gemeinde, Recyclingzentrum, Elektrizitätswerk. Im Thurgau kommen zwei Besonderheiten dazu. Erstens regelt jede der 80 Gemeinden manches selbst, etwa die Bewilligung für den Standplatz des Umzugswagens. Zweitens hat der Kanton die Sperrgutentsorgung 2024 grundlegend umgestellt.

Die Checkliste unten folgt der Zeitachse. Sie nennt bei jedem Schritt die zuständige Stelle, soweit sie für grössere Gemeinden bekannt ist. Für kleinere Gemeinden gilt: Die Gemeindeverwaltung ist die erste Anlaufstelle und verweist Sie bei Bedarf weiter.

Die drei harten Fristen

  • Mindestens 3 Monate: Kündigungsfrist für eine Mietwohnung
  • Mindestens 5 Tage vorher: Umzugsmeldung bei Thurplus in Frauenfeld
  • Innert 14 Tagen danach: Anmeldung in der neuen Gemeinde

In Arbon zusätzlich: Gesuch für öffentlichen Grund zwei Wochen im Voraus.

Umzug Thurgau Checkliste

Schritt für Schritt vom Kündigen bis zum Anmelden

  1. 3 M.

    Mietvertrag prüfen und kündigen

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Auf welchen Termin Sie kündigen können, ist im Thurgau nicht einheitlich: Die Stadt Frauenfeld nennt als ortsübliche Termine den 31. März, den 30. Juni und den 30. September. Die ortsüblichen Termine unterscheiden sich im Thurgau je nach Gemeinde – Auskunft gibt die Gemeinde bzw. Schlichtungsbehörde; massgebend ist der Mietvertrag.

    Schicken Sie die Kündigung eingeschrieben und so früh, dass sie vor Fristbeginn eintrifft. Wollen Sie früher ausziehen, können Sie eine zumutbare Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlagen.

  2. 10 W.

    Offerten einholen und Termin fixieren

    Umzugsfirma und allenfalls Endreinigung vergleichen. Für die gefragten Monatsenden reicht eine kurze Vorlaufzeit oft nicht. Beschreiben Sie Nebenräume, Stockwerke und Zufahrt genau und fragen Sie, ob die Firma den Standplatz organisiert.

  3. 6 W.

    Öffentlichen Grund beantragen

    Steht der Wagen nicht auf privatem Grund, braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Die Regeln der grösseren Gemeinden:

    • Frauenfeld: Abteilung Sicherheit, Marktstrasse 4, Telefon 052 724 52 73; Gesuch per Online-Formular. Eine feste Vorlaufzeit für Umzüge nennt die Stadt nicht – stellen Sie das Gesuch frühzeitig.
    • Arbon: „Gesuch Benutzung öffentlicher Grund“ zwei Wochen im Voraus an die Abteilung Hochbau/Tiefbau, Hauptstrasse 12, Telefon 071 447 61 61. Muss eine Strasse gesperrt werden, ist zusätzlich die „Meldung von Strassensperrungen auf Gemeindestrassen“ einzureichen.
    • Kreuzlingen: Parkbewilligungen werden digital über das Bewilligungsportal der Stadt erteilt und ans Kennzeichen gebunden; für Umzüge den Ordnungsdienst kontaktieren, Telefon 071 677 61 76.
    • Weinfelden und andere Gemeinden: Das Vorgehen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.
  4. 4 W.

    Ausmisten und Sperrgut entsorgen

    Was nicht mitkommt, sollte vor dem Umzugstag weg sein. Die Regeln haben sich 2024 geändert – Details im Abschnitt zur Entsorgung weiter unten.

  5. 2 W.

    Energie, Wasser und Adressen melden

    Elektrizitätswerk am alten und neuen Ort informieren, Post nachsenden lassen, Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber, Versicherungen und Abonnements über die neue Adresse orientieren. Kinder bei Schule oder Kindergarten der neuen Gemeinde anmelden.

  6. Tag X

    Umzugstag und Wohnungsabgabe

    Zählerstände fotografieren, Schlüssel gegen Quittung übergeben, Abgabeprotokoll genau lesen, bevor Sie unterschreiben.

  7. 14 T.

    In der neuen Gemeinde anmelden

    Innert 14 Tagen nach dem Umzug. Innerhalb der Schweiz über eUmzug oder am Schalter; die Einzelheiten stehen im nächsten Abschnitt.

eUmzug Thurgau

Anmelden per eUmzug oder am Schalter der Einwohnerdienste

Der Kanton schreibt vor, dass Sie einen Umzug, Zuzug oder Wegzug innert 14 Tagen der Gemeinde melden. Bei Umzügen innerhalb der Schweiz geht das online über eUmzug: Abmeldung am alten und Anmeldung am neuen Ort in einem Vorgang. Persönlich erscheinen müssen Sie in der Regel bei einem Zuzug aus dem Ausland, bei einem Aufenthalt unter drei Monaten und als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter.

Einwohnerdienste der fünf grössten Thurgauer Gemeinden
GemeindeAdresse und TelefonBesonderheiten
FrauenfeldRathausplatz 4, 8501 Frauenfeld, 052 724 52 74eUmzug für Umzüge in der Schweiz; Schweizerinnen und Schweizer brauchen laut Stadt keine Dokumente, eventuell den Mietvertrag.
KreuzlingenStadtverwaltung KreuzlingenZuerst in der alten Gemeinde abmelden; Schalter oder eUmzug. Wer die Frist verpasst, kann gebüsst werden.
ArbonHauptstrasse 12, 9320 Arbon, 071 447 61 21eUmzug oder Schalter; Zuzug aus dem Ausland persönlich.
AmriswilArbonerstrasse 2, 8580 Amriswil, 071 414 11 13eUmzug; Schweizer benötigen Ausweis, Mietvertrag mit Bestätigung der Vermieterschaft und Nachweis der Krankenversicherung.
WeinfeldenFrauenfelderstrasse 8/10, 071 626 83 83eUmzug; Schalter u. a. bei Zuzug aus dem oder Wegzug ins Ausland, Aufenthalt unter 3 Monaten, Wochenaufenthalt, Personen ausserhalb EU/EFTA mit Kantonswechsel sowie Ausweis F, N oder S. Schweizer: Ausweis, Krankenkassenpolice, eventuell Mietvertrag.

Ausländische Staatsangehörige: Gesuche reichen Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten Ihrer neuen Gemeinde ein. Diese prüfen die Unterlagen und leiten sie an das Migrationsamt des Kantons Thurgau weiter (Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, 058 345 67 67). Wer aus einem anderen Kanton zuzieht, braucht in der Regel eine Bewilligung für den Kantonswechsel – ausgenommen sind Bewilligungen EU/EFTA, die in der ganzen Schweiz gelten.

Entsorgung

Sperrgut seit 2024: keine Marken, keine Sammlung

Seit dem 1. Januar 2024 verkauft die KVA Thurgau keine Sperrgutmarken mehr, und die Kleinsperrgutsammlung wurde abgeschafft – eine Folge der vielen Unterflurcontainer in den Gemeinden. Für brennbares Sperrgut bleiben zwei Wege:

  • Selbst anliefern: gebührenpflichtig in einem der RAZ-Recyclingzentren.
  • Abholen lassen: über eine private Firma, etwa als Abholauftrag oder durch die Umzugsfirma.

Stellen Sie Sperrgut nie neben die Unterflurcontainer. Elektrogeräte und Kühlschränke nehmen Handel und RAZ kostenlos zurück. Holz von Möbeln ist im RAZ gebührenpflichtig, Stücke bis maximal vier Meter Länge. Samstags nehmen die RAZ nur Anlieferungen von Privatpersonen entgegen. Fragen beantwortet die Abfallberatung der KVA Thurgau unter 071 626 96 00.

Achtung Kreuzlingen: Die Stadt beschreibt auf ihrer Website weiterhin eine Kleinsperrgutsammlung, was den Angaben der KVA widerspricht. Prüfen Sie dort den aktuellen Abfallkalender oder erkundigen Sie sich direkt bei der Stadt.

RAZ-Standorte

  • Frauenfeld: Juchstrasse 45, 052 722 25 23
  • Kreuzlingen: Maurerstrasse 3, 052 742 09 09
  • Weinfelden: Schlechtenmühlestrasse 13, 071 626 96 90
  • Hefenhofen: Grundholzstrasse 9

Gebühren und Öffnungszeiten erfahren Sie beim jeweiligen Standort.

Strom, Gas, Wasser

Wer ist mein Energieversorger?

Viele Neuzuziehende suchen zuerst bei der EKT. Diese beliefert jedoch keine Haushalte, sondern die lokalen Elektrizitätswerke der Gemeinden. Ihren Zählerstand melden Sie deshalb immer dem Werk vor Ort.

Frauenfeld: Thurplus

Strom, Gas, Wasser und Wärme. Meldung mindestens fünf Tage vor dem Umzug über das Kundenportal oder per E-Mail, mit neuer Adresse, Kundennummer und Datum. Gaswerkstrasse 13, 052 724 20 20.

Kreuzlingen: Energie Kreuzlingen

Die frühere Technische Betriebe Kreuzlingen liefert Strom, Gas, Wärme und Wasser. Mieterwechsel per Formular im Kundenportal, Telefon 071 677 61 85.

Übrige Gemeinden

Den zuständigen Versorger nennt Ihnen die Gemeindeverwaltung oder die letzte Stromrechnung. Melden Sie sich dort rechtzeitig vor dem Umzug ab und am neuen Ort an.

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Nach dem Einzug

Die ersten Wochen am neuen Ort

Ist die Anmeldung erledigt, übernimmt die Gemeinde die neue Adresse in ihr Register. Einige Dinge sollten Sie trotzdem selbst im Auge behalten:

  • Hund bei der neuen Gemeinde melden, falls Sie einen halten.
  • Abfallkalender der neuen Gemeinde herunterladen – Sammeltage und Standorte der Unterflurcontainer unterscheiden sich.
  • Die Hausratversicherung über Adresse und allenfalls grössere Wohnfläche informieren.

Weitere Antworten zu typischen Fragen rund um den Umzug finden Sie in den häufigen Fragen.

Sonderfälle

Kantonswechsel, Familie und die häufigsten Stolpersteine

Zuzug aus St. Gallen oder Zürich

Die Anmeldung per eUmzug funktioniert über die Kantonsgrenze hinweg. Informieren Sie ausserdem Ihre Krankenkasse, denn die Prämienregion richtet sich nach dem Wohnort.

Umzug mit Kindern

Schule und Kindergarten sind Sache der Gemeinde bzw. der Schulgemeinde. Melden Sie Kinder früh an, besonders wenn der Umzug mitten ins Schuljahr fällt. Ein Besuch im neuen Schulhaus vor dem ersten Tag nimmt vielen Kindern die Nervosität.

Typische Fehler

  • Kündigungstermin der Gemeinde angenommen, statt im Mietvertrag nachzulesen
  • Sperrgut bei den Unterflurcontainern abgestellt
  • Standplatz für den Wagen erst am Vortag organisiert
  • Anmeldefrist von 14 Tagen verpasst

Umzug in eine kleine Gemeinde

Die meisten der 80 Thurgauer Gemeinden sind deutlich kleiner als Frauenfeld oder Kreuzlingen: Nur zehn zählen mehr als 6'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Kleinere Verwaltungen haben teils eingeschränkte Schalterzeiten, und nicht jede Frage lässt sich auf ihrer Website beantworten. Das ist kein Nachteil: In kleinen Gemeinden kennt die Verwaltung die örtlichen Gegebenheiten meist genau und kann schnell sagen, wo ein Umzugswagen stehen darf, wann Abfall gesammelt wird und welches Elektrizitätswerk zuständig ist. Rufen Sie einfach an, bevor Sie Termine festlegen.

Wegzug aus dem Thurgau

Auch wer den Kanton verlässt, meldet den Wegzug fristgerecht. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz erledigt eUmzug Abmeldung und Anmeldung zusammen. Ziehen Sie ins Ausland, melden Sie sich persönlich bei der Gemeinde ab und kündigen Sie Strom, Wasser und allenfalls Gas beim lokalen Werk. Die Wohnungsabgabe und die Freigabe des Mietzinsdepots sollten Sie vor der Abreise erledigen oder eine Vertrauensperson bevollmächtigen, damit Sie nicht für einen einzigen Termin zurückreisen müssen. Wie viel eine Endreinigung mit Abnahmegarantie kostet, zeigt die Seite zur Umzugsreinigung im Thurgau.